Allgemein

Lieferungen erfolgen von uns ausschließlich zu diesen Verkaufsbedingungen. Mit Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen an, und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen. Wenn der Kunde unsere Bedingungen nicht anerkennen will, muss er unser Angebot ablehnen. Soweit von Ingenieurbüro Smischek GmbH & Co. KG Software bezogen wird, ist Gegenstand dieses Vertrages das auf den Datenträgern aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material.

 

1. Auftragserteilung

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Mündliche Vereinbarungen sind – Vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung – unwirksam.

2. Versand

Die Beförderungsgefahr trägt der Empfänger, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg) behalten wir uns vor. Außer auf ausdrückliche schriftliche Erklärung seitens des Kunden wird die Ware durch uns für den Transport zwangsversichert.

3a. Die Gewährleistungsbestimmungen

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Auslieferung von unserem Lager. Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistungsfrist von Ingenieurbüro Smischek GmbH & Co. KG durchzuführen sind, werden gemäß der jeweils gültigen Computerpreisliste für Reparaturpauschalen berechnet. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und die Kopie der Rechnung, mit der das Teil geliefert wurde, beizufügen. Durch Gewährleistung treten keine neuen Gewährfristen in Lauf. Verschleißerscheinungen und die Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Kunden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Unsere Gewährpflicht erlischt, wenn der Kunde offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb einer Woche nach dem Eintreffen bei ihm schriftlich anzeigt. Ein Vorabtausch ist nicht möglich. Die Retoure muss frei angeliefert werden. Ingenieurbüro Smischek GmbH & Co. KG hat grundsätzlich dreimaliges Nachbesserungsrecht bei der jeweils gelieferten Ware. Erst nach vergeblicher dritter Nachbesserung hat der Kunde Recht auf Wandlung oder Minderung. Für zurückgesendete Datenträger und Massenspeicher übernimmt die Firma Ingenieurbüro Smischek GmbH & Co. KG keinerlei Haftung für darauf enthaltene Software/Daten.

3b. Sonstige Gewährleistungsbestimmungen

Die Ingenieurbüro Smischek GmbH & Co. KG tritt Ihre Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber ihren Vorlieferanten hat, an den Kunden der Ingenieurbüro Smischek ab. Etwaige Gewährleistungsansprüche, die von den Kunden gegen die Ingenieurbüro Smischek GmbH & Co. KG geltend gemacht werden, sind von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme der Lieferanten der Ingenieurbüro Smischek GmbH & Co. KG abhängig. Die Ingenieurbüro Smischek GmbH & Co. KG ist nur bei erfolgloser vorheriger gerichtlicher Inanspruchnahme der Vorlieferanten gewährleistungspflichtig.

3c. Haftung

Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen.

3d. Gewährleistungsabgeltung

Bei Vereinbarung eines Gewährleistungsabschlages auf den Kaufpreis erlischt jede Gewährleistungspflicht

 4. Lieferzeit

Die Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt ist.Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen per Einschreiben gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten ist.Betriebsstörungen – gleich welcher Sphäre und gleich wodurch bedingt – befreien von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

5. Preise

Die Preise sind freibleibend. Maßgebend für die Berechnung einzelner Lieferungen ist die letzte Preisliste, jedoch mit der Maßgabe, daß wir berechtigt sind, eingetretene Preiserhöhungen (z.B. aufgrund von Veränderungen des Wechselkurses, Frachtverteuerungen etc.) ohne vorherige Ankündigung weiterzugeben. Alle Preise verstehen sich ab Lager Stadtbergen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Zahlung

Die Lieferung erfolgt per Nachnahme oder Vorauskasse ohne Skontoabzug. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt als maximales Zahlungsziel 7 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug.Der Käufer verpflichtet sich nach Ablauf dieser Frist ohne besondere Mahnung Zinsen auf unsere Forderung in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sofern keine abweichenden ausdrücklichen Zahlungsmodalitäten vereinbartwerden, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis per Banklastschrift von dem Käufer einzuziehen. Der Käufer erteilt hiermit bereits seine Abbuchungsvollmacht für das Banklastschriftverfahren. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

7. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderung auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Der Käufer ist zur Warenveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die Ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung in Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer jetzt schon die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderung in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer nach Verarbeitung/Verbindung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, sotritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung enstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, daß der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Käufer stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit im Alleineigentum des Käufers stehenden Gegenständen oder mit Gegenständen, an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht, verarbeitet, steht dem Verkäufer des Alleineigentum an der neuen Sache zu. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet, so steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen z. Zt. der Verarbeitung zu. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 15% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes Eigentum an dem Datenträger mit dem darin verkörperten Programm.Die Software sowie etwaige Beschreibungen, Dokumentationen sowie sonstiges Begleitmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Ihr Eigentumsrecht wird dadurch eingeschränkt. Mit dem Erwerb der Software wird Ihnen das einfache und persönliche Recht, die beiliegenden Kopie der Software auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit, „CPU“) zu benutzen, eingeräumt. Die Vervielfältigung ist nur zum Erstellen einer Sicherungskopie gestattet.

8. Schadensersatz bei Vertragsverletzung

Die Fa. Ingenieurbüro Smischek GmbH & Co. KG macht darauf aufmerksam, daß Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen. Zudem machen wir darauf aufmerksam, daß eine Vervielfältigung oder Verbreitung der Software bearbeiteten oder umgestalteten Fassung mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist.

9. Softwaregewährleistung

Die Fa. Ingenieurbüro Smischek GmbH & Co. KG gewährleistet, daß zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger, auf denen die Software aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen in der Materialausführung fehlerfrei ist. Sollte der Datenträger fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 24 Monaten ab Lieferung verlangen. Bei fehlschlagender Ersatzlieferung können Sie zwischen Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages wählen. Treten Fehler in der Software selbst auf, steht dem Erwerber ausschließlich ein Wandlungsrecht zu. Dieses Wandlungsrecht erstreckt sich nicht auf etwaige mitgelieferter Hardware. Schadensersatzansprüche sowie Ersatzansprüche für Mangel, Folge- und Begleitschäden können nur bei zugesicherter Eigenschaft gewährt werden, die einer besonderen schriftlichen Vereinbarung bedürfen.

10. Export

Der Export von Vertragsware in Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft oder der Import von Vertragsware aus Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist unzulässig, es sei denn, wir erteilen hierzu vorher unsere schriftliche Zustimmung. Für alle Exporte sind die europäischen und/oder US amerikanische Exportverbote zu beachten.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner ist Stadtbergen/Augsburg. Sollten unterschiedliche Geschäftsbedingungen verschiedene Gerichtsstände ausweisen, so wird hiermit Stadtbergen als Gerichtsstand vereinbart. Es wird ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.

12. Schlussbestimmung

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen. Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.